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Seite 91

Kunstpreis
Ausschreibung
12. Kunstpreis 2021
Kunstverein Wesseling e.V und Stadt Wesseling

Das Thema zum 12. Kunstpreis lautet:

                                   Zeit aus den Fugen
                                             Time out of Joint

Zugelassen sind die Sparten Malerei, Fotografie, Skulptur/Objekt


Kunstpreis Wesseling 2021
Die Stadt Wesseling vergibt gemeinsam mit dem Kunstverein Wesseling alle 3 Jahre den Kunstpreis
Wesseling.
Die Durchführung des Wettbewerbs sowie die damit verbundene Ausstellung und Preisverleihung
obliegt dem Kunstverein.
Die Stadt leistet organisatorische Unterstützung sowie finanzielle Hilfe im Rahmen der im jeweiligen
Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel.
Der/die Gewinner des Kunstpreises Wesseling werden von einer Jury ermittelt.

Die Jury

• Vorsitzender des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
• zwei vom Kultur- und Partnerschaftsausschuss zu benennende Ausschussmitglieder
• Bürgermeister oder Vertreter
• drei Mitglieder des Kunstvereins Wesseling
• externe Kunstexperten (entsprechend dem jeweiligen Bereich der ausgeschriebenen Technik)

Die Jury wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag
gibt.

Der 12. Kunstpreis Wesseling 2021 ist mit 5.000 Euro dotiert.

Die Ausschreibung erfolgt über Kunst- und Fachzeitschriften sowie Lehreinrichtungen für Kunst
und über die Partnergemeinden der Stadt Wesseling, Leuna und Traunstein (Deutschland),
Pontivy (Frankreich) und West Devon (England) und die Partner des Rhein-Erft-Kreises. Die
Partnergemeinden geben die Ausschreibungen des Kunstpreises an die ansässigen Künstlerinnen
und Künstler und zusätzlich an ihre Partnergemeinden weiter.

Beschreibung
Künstlerinnen und Künstler sind aufgerufen, ihre Ansichten und Empfindungen zum Thema

                                   Zeit aus den Fugen
                                             Time out of Joint
zu gestalten.


         „Ein orientalischer Weiser pflegte zu beten, nicht in einer interessanten Zeit
         leben zu müssen. Da wir aber entweder keine Weisen sind oder zu bitten versäumt
         haben, leben wir in einer interessanten Zeit.
         Einer Zeit aus den Fugen einer Time Out of Joint, so das Motto des Kunstpreis
         2021 des Kunstverein Wesseling, dem Titel des Science-Fiction
         Romans von Philip K. Dick entliehen.
         Anglizismen sind z. Zt. „in“ und ob „Fridays for future“ oder „Lockdown“,
         unser eng getaktetes Zeitmanagement ist aus den Fugen. Der Himmel über
         uns ist nicht mehr kariert, die elektronischen Anzeigetafeln auf den Flughäfen
         verharren reglos, während der Reiseboom nach Moria oder Lampedusa
         weiter anhält.
         Mund-Nasenmasken avancieren gerade als die zukünftigen Leitfossilien und
         wer sich nicht entblödet, auf ein relatives Fortschreiten der Vernunft zu setzen,
         sieht sich allenthalben mit abstrusen Verschwörungsmythen konfrontiert,
         ganz im Stil von Philip K. Dick, dessen Romane ebenfalls die scheinbare Wirklichkeit
         als eine von bösartigen Mächten manipulierte Täuschung darbieten.
         Zeit aus den Fugen, wem erschiene bei diesem Titel nicht das Bild von
         Salvador Dalí vor dem inneren Auge, auf dem statt der Zeit die Uhren fließen.
         Und wir, gewohnt den PH Wert unseres Blutes, die aktuellen Verkehrsstaus
         oder die Börsennotierungen auf den Displays unserer Smart Watches nicht
         aus den Augen zu lassen, sehen uns plötzlich bei „Wirecard“ mit nicht mehr
         auffindbaren 1,9 Milliarden konfrontiert, deren Aktien wir vielleicht gerade für
         die Alterssicherung erworben hatten. Luftbuchungen – und durch all diese
         Fugen der Zeit zieht es gewaltig.“
         Text Dieter Laue

Zulassung
Teilnahmebedingungen und technische Details zur Bewerbung

Zur Teilnahme am KUNSTPREIS 2021 muss eine digitale Bewerbung eingereicht werden. Der
Link zum Bewerbungsformular finden Sie unter

Das Ausschreibungsformular ist per PDF abrufbar.
Die Ausschreibung ist ab November 2020 öffentlich.
Das Bewerbungsende ist auf den 31. März 2021 datiert.

Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Zugelassen sind Künstler*Innen, die das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
Der Kunstpreis teilt sich auf die Kategorien Malerei, Fotografie, Skulptur/Objekt auf. Die
Künstler*Innen haben sich in den jeweiligen Sparten einzutragen. Eine Bewerbung ist nur für
eine Sparte zulässig. Das Preisgeld des Kunstpreises wird auf die drei Sparten aufgeteilt (siehe
unter „Preis“).
Alle Felder im Bewerbungsformular sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Bilddateien
sind in der Größe 300 dpi (1.080 Pixel) bereitzustellen und als Download einzutragen. Es können
Abbildungen von maximal drei einzelnen Arbeiten (keine Serien) eingetragen werden, die nicht
älter als drei Jahre sein sollen. Die Fotos dürfen nicht digital verfremdet sein, sondern müssen den
eingereichten Werken im Original entsprechen.

Der Bewerbung ist eine Maximal 5-zeilige Zusammenfassung der künstlerischen Einreichung
voranzustellen. Der Text der Vita darf nicht mehr als 600 Zeichen enthalten.

Über die eingegangene Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail.

Die Größe der Originalarbeiten sind in der Kategorie Malerei und Fotografie max. 200 x 200 cm,
in der Kategorie Skulptur/Objekt max. 2,0 m Höhe, 0,80 m Durchmesser und einem Gewicht von
max.150 kg.
Voraussetzung für die Teilnahme einer Kategorie (Malerei, Fotografie, Skulptur/Objekte) am Kunstpreis
Wesseling 2021 ist, dass in der Kategorie mindestens 30 Beiträge bei uns eigegangen sind.
Für den Fall, dass in den Kategorien die Mindestzahl nicht zustande kommt, wird der Kunstpreis
und das Preisgeld in der Kategorie nicht vergeben sondern auf die verbleibenden Sparten gleichmäßig
verteilt.

Vorjurierung
Die Jury wählt anhand der digital eingereichten und druckfähigen Bilddateien die zugelassenen
Künstler*Innen aus.
Über das Ergebnis der Jurierung und der Nominierung zum Kunstpreis wird per E-Mail bzw.
in Briefform informiert.

Ausstellung und Katalog
Die Ausstellung der ausgewählten Arbeiten findet vom 5. September bis 23. September 2021 in
der städtischen Galerie und in der Scheunen-Galerie im Schwingeler Hof, einer historischen Hofanlage,
statt.
Die ausgewählten Arbeiten erscheinen in einem deutschsprachigen Katalog. Die Farbabbildungen
werden honorarfrei reproduziert.
Der/Die Künstler*Innenen verpflichten sich, einen Kostenbeitrag von 40 € zur Herstellung des
Kataloges zu entrichten. Dieser Betrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung
an die vorgenannte Bank. Die Künstler*Innen erhalten je 5 Freiexemplare des Kataloges.

Anlieferung/Abholung der Werke
Nach der Vorauswahl durch die Jury werden die nominierten Künstler*Innen aufgefordert, die ausgewälten
Arbeiten im Original einzureichen.
Die Einlieferung der zur Ausstellung angenommenen Werke kann persönlich oder durch Dienstleister
erfolgen und wird nur in einem bestimmten Zeitfenster abgewickelt. Der Termin wird mit
Vorlaufzeit bekannt gegeben.
Die Zustellung und der Rückversand erfolgen auf Kosten und Risiko der Künstler*Innen oder
deren Beauftragten.

Verkauf
Die an der Ausstellung teilnehmenden KünstlerInnen erteilen den Auftrag, ihre Arbeiten im Rahmen
der Ausstellung mittels eines Kaufvertrages zum vorgegebenen Preis zu verkaufen. Bei allen Verkäufen
behält sich der Kunstverein eine Abgabe von 30% des Verkaufspreises zur Deckung der
Ausstellungskosten sowie der Abgaben an die Künstlersozialkasse ein.

Versicherung
Für die Dauer der Ausstellung schließt der Kunstverein eine Versicherung ab, die dem Verkaufspreis
der einzelnen Werke entspricht.
Der Versicherungsschutz richtet sich gegen Diebstahl und Beschädigung. Der Versicherungsschutz
beginnt mit Eintreffen der Arbeiten beim Ausrichter und endet eine Woche nach Ablauf der
Ausstellung.
Die Feststellung von Schäden obliegt hinsichtlich Sachlage und Schadenssumme der Versicherungsgesellschaft

Preisgeld
Die Verteilung des ausgelobten Preisgeldes von 5.000 € erfolgt auf die Kategorien verteilt.
(3 x 1500 €, 1 x Sonderpreis der Jury 500 € )
Das volle Preisgeld wird nur an persönlich erscheinende Künstler*Innen vergeben. Preisträgern,
die an der Preisverleihung nicht persönlich teilnehmen, kann nur 50% des Preisgeldes ausgezahlt
werden. Das gekürzte Preisgeld wird dann einer karitativen Einrichtung zur Verfügung gestellt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Alle vorher erschienenen Ausschreibungen verlieren mit dieser Ausschreibung ihre Gültigkeit.
Stand: 01. November 2020

Verantwortlich für den Inhalt:
Kunstverein Wesseling e.V. Geschäftsstelle: An der Alten Mühle 4, 50389 Wesseling
Stadt Wesseling, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling
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